Jobrad Leasing

Egal ob auf dem Weg zur Arbeit oder in der Freizeit, Radfahren hält fit und macht Spaß.Höchste Zeit also, auf ein geleastes Fahrrad umzusteigen, und durch Steuervorteile kräftig zu sparen.

Durch das Fahrradleasing bekommst du als Arbeitnehmer die Chance, dein Wunschbike über den Arbeitgeber zu beziehen.
Weil das Dienstfahrrad dem Dienstwagen gleichgestellt wurde, erhältst du dein neues Gefährt zu deutlich günstigeren Konditionen als bei einem Direktkauf.
Das bedeutet nicht automatisch, dass du das Rad auch für den Dienstweg nutzen musst, wie und wo du fährst bleibt ganz dir überlassen.
So genießt du nicht nur steuerliche Vorteile, sondern freust dich auch über ein Rad, dass dir jederzeit zur Verfügung steht. Um dir eine große Auswahl zu bieten, arbeiten wir mit den verschiedensten Leasing-Partnern zusammen.

Grundsätzlich bist du nur vier Schritte davon entfernt, dein eigenes Dienstrad in den Händen zu halten:

• Sprich mit deinem Arbeitgeber über deinen Wunsch
• Wähle bei uns dein Fahrrad oder eBike aus und bestelle es
• Fülle bei deinem Arbeitgeber den benötigten Vertrag aus
• Hole dein Rad bei uns ab.

 

 

Was ist Fahrradleasing?

Fahrradleasing ist ein Leasingkonzept, das es dir ermöglicht dein Wunschrad einfach und bequem über den Arbeitgeber zu beziehen und dabei kräftig zu sparen.

 

Kann jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Fahrradleasing anbieten?

Grundsätzlich ja. Der Arbeitgeber muss lediglich einen Kooperationsvertrag mit einem Leasing-Partner unterzeichnen, der insbesondere den Ablauf des Leasings regelt. Eine Mindestabnahmemenge oder ähnliches entsteht hierbei nicht. Dementsprechend macht ein Fahrrad-Leasing auch für kleinere Firmen Sinn. In wenigen Fällen können bestimmte Regelungen im Tarifvertrag dazu führen, dass kein Fahrradleasing angeboten werden kann. Sprich deinen Arbeitgeber an um zu erfahren, ob Fahrradleasing in deinem Unternehmen möglich ist.

 

Warum ist Fahrradleasing so attraktiv?

Der Vorteil des Leasings gegenüber dem Direktkauf liegt bei bis zu 30%. Diese Ersparnis kommt vor allem durch die steuerliche 1% Regelung (umgangssprachlich Dienstwagenprivileg) zustande. Wenn ein Mitarbeiter sich entscheidet ein Fahrrad zu leasen wird ein Teil seines Gehaltsanspruchs in einen Sachbezug umgewandelt. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen. Der sogenannte geldwerte Vorteil für das ausgesuchte Dienstfahrrad beträgt 1% der unverbindlichen Preisempfehlung für das Fahrrad (steuerliche 1% Regelung) und wird zum versteuernden Einkommen addiert. Über die Laufzeit von 36 Monaten ergibt sich so eine erhebliche Ersparnis gegenüber dem Direktkauf.

 

Wie lange ist die Laufzeit für das Leasing?

Das Leasing läuft 36 Monate.

 

Darf ich mein Firmenrad eigentlich auch privat nutzen?

Ja, weil das Leasing-Fahrrad pauschal mit 1% versteuert wird. Viele unserer Leasing-Kunden nutzen ihr Dienstfahrrad sogar ausschließlich privat.

 

Kann ich auch als Selbstständiger oder Freiberufler ein Fahrrad leasen?

Ja, die meisten unserer Leasing-Partner bieten ein Fahrradleasing auch für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende an. Unternehmen und Organisationen können ebenfalls Diensträder wie z.B. Lastenräder leasen.

 

Was passiert, wenn mein Dienstfahrrad gestohlen wird?

Unsere Leasing-Partner (Jobrad, Business-Bike, etc.) arbeiten mit Versicherungen zusammen, damit du im Fall eines Diebstahls abgesichert bist. Der Umfang und die Versicherungsbedingungen hängen davon ab, über welchen Leasing-Partner das Dienstrad abgewickelt wurde.

 

Welche Kosten hat der Arbeitgeber durch das Fahrradleasing?

Der Arbeitgeber hat durch die Einrichtung des Leasings keine zusätzlichen Kosten. Die monatliche Leasingrate wird auf den Mitarbeiter übertragen.

 

Welche Vorteile hat der Arbeitgeber durch das Fahrradleasing?

Gesunde und motivierte Mitarbeiter, sowie ein gutes Arbeitgeberimage zugunsten der Mitarbeiterbindung machen Leasing-Konzepte für Arbeitgeber sehr interessant. Außerdem fördert es die Nachhaltigkeit des Unternehmens und entspannt die Parkplatzsituation am Arbeitsplatz.

 

Kann ich Fahrrad-Teile und Zubehör mit in das Leasing aufnehmen?

Ja, auch zusätzliche Anbauteile können mit in das Leasing aufgenommen werden. Je nach Leasing-Partner (Jobrad, Businessbike, etc.) ist das leasingfähige Zubehör unterschiedlich. In den meisten Fällen können alle fest verbauten Anbauteile mitgeleased werden, d.h. nachträglich angebaute Schutzbleche oder ein Gepäckträger können mitgeleased werden, ein Helm oder ein Fahrradanhänger in der Regel nicht. Wir empfehlen dir auf jeden Fall ein gutes Schloss mit in das Leasing aufzunehmen, damit niemand dein Wunschrad entwendet und die Bedingungen für die Versicherung des Leasing-Fahrrads erfüllt sind.